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BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 53.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtswirksamer Abschluss eines Ablösungsvertrages
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.03.1982 - 9 A 107/81
- BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 53.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts; …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 53.82
Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne der genannten Vorschrift von den dafür in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1973 (- BVerwG IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331) und vom 22. August 1975 (- BVerwG IV C 7.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 23 S. 11) ab. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 53.82
Grundsätzliche Bedeutung nämlich hat eine Rechtssache nicht - wie die Beschwerdeführerin offenbar meint -, wenn die Entscheidung in dem angestrebten Revisionsverfahren präjudiziell für eine mehr oder weniger große Anzahl von "Parallelverfahren" wirken könnte, sondern nur, wenn sie eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft und zu erwarten ist, daß die Entscheidung im angestrebten Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 53.82
Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne der genannten Vorschrift von den dafür in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1973 (- BVerwG IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331) und vom 22. August 1975 (- BVerwG IV C 7.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 23 S. 11) ab.